Vollnarkose

Zahnmedizinische Eingriffe unter Vollnarkose und in speziellen Situationen in Köln-Ehrenfeld.

In vielen Fällen ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht nur ratsam, sondern oft die einzige realistische Option für eine erfolgreiche Zahnbehandlung. Ein effizientes Vorgehen und eine sorgfältige Planung durch den Zahnarzt sind von höchster Bedeutung, um sämtliche erforderlichen Maßnahmen während einer einzigen Sitzung unter Vollnarkose durchzuführen. In unserer hochspezialisierten Zahnarztpraxis in Köln-Ehrenfeld bieten wir diverse Narkoseverfahren an – auch die Vollnarkose – um eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Autor: Dr. med. dent. Holger Wilms
Letzte Aktualisierung: 25.06.2024

 

Definition – Vollnarkose

Eine Vollnarkose, auch als Allgemeinanästhesie bekannt, versetzt den Patienten in eine Art künstlichen Tiefschlaf. Hierbei wird das Bewusstsein sowie die Wahrnehmung von Schmerzen vollständig ausgeschaltet. Ein erfahrener Anästhesist erzeugt die Vollnarkose durch die Verabreichung einer Kombination verschiedener Medikamente und überwacht den Zustand des Patienten kontinuierlich. Diese Form der Anästhesie ermöglicht medizinische Eingriffe, ohne dass der Patient währenddessen bewusst ist oder Schmerzen verspürt. 

 

Wann ist die Vollnarkose sinnvoll?

Die Angst vor dem Zahnarzt betrifft laut Umfragen bis zu 35% aller Patienten, und bei etwa 15% davon handelt es sich sogar um eine ausgeprägte Dentalphobie. Diese Phobie kann oft eine herkömmliche Zahnarztbehandlung nahezu unmöglich machen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Szenarien, in denen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose äußerst sinnvoll ist. Dies kann beispielsweise bei komplexen Eingriffen, der Extraktion mehrerer Weisheitszähne oder speziellen Allergien der Fall sein.

 

Anwendungsfälle

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose ist in verschiedenen spezifischen Anwendungsfällen beim Zahnarzt sinnvoll:

  • Angstpatienten bzw. Patienten mit ausgeprägter Zahnarztphobie
  • Menschen mit geistiger Behinderung, die Schwierigkeiten bei der Kooperation mit einer Zahnbehandlung haben
  • Komplexe Eingriffe, die umfangreich sind und idealerweise in einer einzigen Sitzung durchgeführt werden sollen
  • Weisheitszahnextraktionen
  • Behandlung von größeren Abszessen in der Mundhöhle
  • Kinder, die sich gegen eine Zahnbehandlung sträuben oder kleine Kinder
  • Patienten mit Bewegungsstörungen, die beispielsweise nicht ruhig liegen können, oder mit starkem Würgereflex
  • Allergische Unverträglichkeit gegenüber Lokalanästhesien
  • Serienextraktionen
  • Umfassende Implantationen oder Explantationen

Darüber hinaus gibt es auch Patienten, die aus persönlichem Wunsch eine Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose in Köln in Anspruch nehmen, ohne spezifischen medizinischen Grund – einfach weil sie während des Eingriffs nichts davon mitbekommen möchten.

 

Arten der Vollnarkose

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten der Vollnarkose:

1. Reine Inhalationsnarkose: Bei dieser Methode werden die Narkosemedikamente ausschließlich über eine Maske eingeatmet und gelangen rein über die Lunge in den Körper. Diese Form der Vollnarkose wird heutzutage nur noch in speziellen Fällen angewendet.

2. Balancierte Anästhesie: Dies ist die am häufigsten verwendete Form der Vollnarkose. Hierbei werden die Narkosemedikamente gezielt kombiniert, sowohl inhalativ (über das Einatmen) als auch intravenös (durch Injektion in die Vene) verabreicht. In einigen Fällen kann die Narkose zunächst über eine Atemmaske eingeleitet werden, und erst nachdem der Patient schläft, wird eine Venenkanüle gesetzt. Dieses Verfahren wird beispielsweise bei Kindern angewendet, die Angst vor Injektionen haben.

3. Total intravenöse Anästhesie (TIVA): Bei dieser modernsten Form der Vollnarkose werden alle Narkosemedikamente ausschließlich intravenös verabreicht. Diese Methode zeichnet sich durch ein schnelles Aufwachen, minimale Nebenwirkungen und eine verkürzte Erholungszeit aus.

Die Auswahl der geeigneten Narkosemethode hängt von den individuellen Gegebenheiten ab und wird immer im Einzelfall entschieden. Selbstverständlich werden dabei auch die Wünsche und Bedenken des Patienten berücksichtigt. In unserer Zahnarztpraxis in Köln stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

 

Beatmung

Während einer Vollnarkose befindet sich der Patient in einem tiefen Schlaf, der eine künstliche Beatmung notwendig macht. Für kurze Vollnarkosen kann eine Beatmungsmaske ausreichen, während bei längeren Eingriffen eine Intubation erforderlich ist. Beide Verfahren sind heutzutage Standardverfahren.

 

Vollnarkose beim Zahnarzt: Der Ablauf

Die Vollnarkose beim Zahnarzt durchläuft vier Hauptphasen: das Anästhesie-Vorgespräch, das Einschlafen, die Aufrechterhaltung und das Aufwachen.

1. Das Anästhesie-Vorgespräch

Vor jeder Vollnarkose erfolgt ein ausführliches Anästhesie-Vorgespräch mit einem Anästhesisten. Dieses Gespräch dient dazu, Risiken auszuschließen und die geeignete Medikation sowie die Art der Vollnarkose festzulegen. Die Dosierung und Zusammensetzung der Anästhetika werden individuell anhand von Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, körperlicher Verfassung, Allergien und Lebensstil bestimmt. In bestimmten Fällen kann der Anästhesist zur Sicherheit auch Blutuntersuchungen oder ein EKG anordnen. Die Offenheit und Ehrlichkeit des Patienten sind in diesem Gespräch von entscheidender Bedeutung.

2. Die Einschlafphase

In der Einschlafphase kann zunächst ein Beruhigungsmittel oder ein angstlösendes Medikament verabreicht werden, häufig als Prämedikation bezeichnet. Diese Vorabentspannung ist besonders für Angstpatienten oft hilfreich. Die eigentliche Vollnarkose wird dann mit einem starken Schlafmittel eingeleitet. Danach erinnert sich der Patient an nichts mehr. Anschließend erfolgt die Verabreichung eines starken Schmerzmittels und gegebenenfalls eines Muskelrelaxans zur Entspannung der Muskulatur.

3. Die Erhaltungsphase

Während der zahnärztlichen Behandlung wird der Patient künstlich beatmet. Der Anästhesist überwacht kontinuierlich alle vitalen Parameter und reguliert die Narkosemittel, um die richtige „Schlaftiefe“ sicherzustellen.

4. Das Aufwachen

Nach Abschluss der Zahnbehandlung wird die Narkose allmählich reduziert, und der Patient erwacht bequem im Aufwachraum. Die Behandlung ist abgeschlossen, und der Patient kann sich an nichts erinnern. Nach einer kurzen Ruhephase kann der Patient in Begleitung nach Hause gehen.

 

Vollnarkose beim Zahnarzt: Mögliche Risiken und Nebenwirkungen

Die Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt sind äußerst gering, insbesondere bei gesunden Menschen. Moderne Allgemeinnarkosen gelten als sicheres Verfahren, unterstützt durch zahlreiche wissenschaftliche Belege. In bestimmten Situationen, wie im fortgeschrittenen Alter oder bei bestimmten Gesundheitszuständen, kann das Risiko leicht erhöht sein. In solchen Ausnahmefällen erfolgt jedoch eine gründliche Risikobewertung im Vorfeld durch einen Anästhesisten im Rahmen eines Vorgesprächs.

Früher waren Übelkeit nach dem Aufwachen oder Erbrechen (PONV = postoperative nausea and vomiting) häufige Nebenwirkungen von Vollnarkosen, insbesondere bei traditionellen „Gasnarkosen“. Dank erheblicher Fortschritte in der Narkosemedizin und der teilweisen intravenösen Verabreichung von Narkotika sind solche Nebenwirkungen heutzutage äußerst selten. In TIVA-Vollnarkosen treten diese Symptome praktisch nicht mehr auf. Falls sie dennoch auftreten sollten, sind sie in der Regel gut durch Medikamente behandelbar.

Nach dem Erwachen können Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel auftreten, aber diese Symptome verschwinden normalerweise innerhalb von 24 Stunden, insbesondere bei TIVA-Vollnarkosen, bei denen die Erholung schneller verläuft.

Ein weiteres geringes Risiko ist die sogenannte Aspiration, bei der Mageninhalt in die Luftröhre gelangen kann. Dieses Risiko ist beim Zahnarzt jedoch besonders gering, da die Zahnbehandlung sorgfältig geplant wird und die Patienten nüchtern erscheinen. Der Einsatz einer Larynxmaske kann dieses Risiko weiter reduzieren.

Das Auftreten von Zahnschäden aufgrund der Intubation ist bei einer Vollnarkose ebenfalls möglich, aber gerade bei Zahnarztnarkosen wird dieses Risiko nahezu ausgeschlossen.

Allergische Reaktionen auf Narkosemittel sind äußerst selten und können in der Regel gut behandelt werden. Gelegentlich können Halsschmerzen und Heiserkeit bis zu 48 Stunden nach der Operation auftreten, dies resultiert aus der Reizung der Rachenschleimhaut während der Intubation.

 

Kontraindikationen und Einschränkungen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt nicht empfohlen wird. Diese sind:

  • Kinder unter 3 Jahren und ein Körpergewicht unter 15 kg (Vollnarkose nur stationär).
  • Ein Body-Mass-Index über 40 (Vollnarkose nur stationär).
  • Schwangerschaften.
  • Das Vorliegen bestimmter schwerwiegender Erkrankungen.
  • Maligne Hyperthermie.

 

Was ist wichtig? Unterschiede in der Qualität?

Im Grunde genommen ist jeder Anästhesist in der Lage, eine sichere Vollnarkose durchzuführen. Die Qualitätsunterschiede zeigen sich jedoch darin, wie der Patient die Narkose und den gesamten Prozess wahrnimmt, insbesondere nach dem Erwachen. Die entscheidenden Faktoren hierbei sind die Auswahl der am besten geeigneten Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, die Dosierung(en) und die gewählte Methode der Vollnarkose. Erfahrene Anästhesisten, die über ein eigenes Team von Anästhesieexperten verfügen, bieten in der Regel einen Vorteil in diesem Zusammenhang.

Noch wichtiger ist jedoch eine effiziente Planung seitens des behandelnden Zahnarztes. Das Hauptziel einer Vollnarkose sollte immer darin bestehen, alle erforderlichen zahnärztlichen Eingriffe in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese sollten sorgfältig geplant sein, mit Weitsicht und auf einem hohen Behandlungsniveau, um zusätzliche Termine zu vermeiden.

 

Alternative Behandlungsoptionen

In der Zahnmedizin stehen verschiedene Alternativen zur Vollnarkose zur Verfügung. Dazu gehören

Alle diese Alternativen werden in unserer Zahnarztpraxis in Köln-Ehrenfeld angeboten. 

 

Kosten einer Vollnarkose

Die Übernahme der Kosten für zahnärztliche Eingriffe unter Vollnarkose durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt nur in bestimmten Ausnahmefällen. In der Regel werden die Kosten nur dann übernommen, wenn eine Vollnarkose medizinisch notwendig ist, um eine schmerzfreie Behandlung zu ermöglichen. Dies trifft auf folgende Situationen zu:

  • Angstpatienten, bei denen gemäß ICD-10 F40.2 eine schwere Zahnarztphobie diagnostiziert wurde, und dies von einem spezialisierten Facharzt bestätigt wurde.
  • Geistig behinderte Patienten, die sich einer Zahnbehandlung verweigern.
  • Personen mit schweren Bewegungsstörungen.
  • Umfangreiche chirurgische Eingriffe, bei denen eine Vollnarkose erforderlich ist, um Schmerzen sicher zu lindern.
  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht beruhigt werden können.
  • Wenn eine nachgewiesene Allergie gegen Lokalanästhetika vorliegt.
  • Die durchzuführende zahnmedizinische Behandlung muss zu den Leistungen gehören, die von den Kassenärztlichen Zahnärzten angeboten werden.

Private Krankenversicherungen können die Kosten für eine Vollnarkose ganz oder teilweise übernehmen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Dies gilt auch für Zahnzusatzversicherungen.

Die genauen Kosten für eine Vollnarkose werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die Kosten hängen von der Art der Vollnarkose, der verwendeten Medikation, der Dauer des Eingriffs und der individuellen Diagnose ab. Die exakten Kosten werden während eines Vorgesprächs mit dem Anästhesisten festgelegt.

 

Beratung

Sie haben Interesse an einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose? Oder Sie wünschen weitere Ausführungen zu alternativen Optionen? Gerne beraten wir Sie in unserer Zahnarztpraxis in Köln. 

Patienten-Infovortrag:
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